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Gewährleistungslabel und GARAN-Label für Shopware: Das gilt ab September 2026

Shopware

Nimbits Redaktion

E-Commerce-Expert*innen bei Nimbits

Ab dem 27. September 2026 gelten im europäischen Onlinehandel neue Informationspflichten. Dabei sorgt vor allem ein Punkt für Verunsicherung: Viele Händler gehen davon aus, dass künftig jedes Produkt mit einem neuen EU-Label versehen werden muss.

Das ist so nicht richtig. Denn die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und das GARAN-Label sind zwei unterschiedliche Dinge.

  • Das Gewährleistungslabel informiert allgemein über gesetzliche Verbraucherrechte. Es ist nicht an ein einzelnes Produkt gekoppelt und muss nicht auf jeder Produktdetailseite erscheinen.

  • Das GARAN-Label betrifft nur Produkte mit einer bestimmten freiwilligen Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Ohne eine solche Garantie gibt es auch kein GARAN-Label.

Für viele Shopware-Händler ist damit die wichtigste Sorge bereits vom Tisch: Wer lediglich die gesetzliche Gewährleistung bietet und keine entsprechende zusätzliche Herstellergarantie im Sortiment hat, muss seine Produktdetailseiten nicht mit einem GARAN-Label versehen.

In diesem Beitrag zeigen wir, was beide Kennzeichnungen unterscheidet, wo sie im Onlineshop erscheinen müssen und wie sich die Anforderungen in Shopware sinnvoll umsetzen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

Situation

Was ist erforderlich?

Produktdetailseite

Nur gesetzliche Gewährleistung

Allgemeine Gewährleistungsmitteilung

Nicht auf jeder Produktseite erforderlich

Qualifizierte Haltbarkeitsgarantie des Herstellers

Gewährleistungsmitteilung plus GARAN-Label

GARAN produktbezogen; kompakte Darstellung möglich

Andere freiwillige Garantie

Gewährleistungsmitteilung; weitere Garantie-Informationspflichten prüfen

Kein GARAN-Label allein wegen irgendeiner Garantie

Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, häufig als Empowering Consumers Directive bezeichnet. Die Gestaltung der harmonisierten Mitteilung und des GARAN-Labels regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. In Deutschland wurde die Umsetzung im Februar 2026 verkündet; die neuen Pflichten gelten ab dem 27. September 2026.

Gewährleistung und Garantie: der entscheidende Unterschied

Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig synonym verwendet. Rechtlich sind sie jedoch klar voneinander zu trennen.

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft die Mängelhaftung des Verkäufers. Sie besteht kraft Gesetzes und hängt nicht davon ab, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie verspricht.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung. Sie kann vom Hersteller oder Verkäufer angeboten werden und bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Haltbarkeit absichern.

Auch die EU trennt deshalb bewusst zwischen zwei Instrumenten: der „harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“ und der „harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie“, dem GARAN-Label.

Diese Unterscheidung ist für die technische Umsetzung in Shopware zentral. Das eine ist eine allgemeine Verbraucherinformation, das andere eine produktbezogene Kennzeichnung.

Was ist das Gewährleistungslabel?

Das sogenannte Gewährleistungslabel heißt offiziell harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Der Begriff „Mitteilung“ beschreibt die Funktion eigentlich besser: Es kennzeichnet keine besondere Eigenschaft eines Produkts, sondern informiert Verbraucher über Rechte, die ihnen ohnehin gesetzlich zustehen.

Die Mitteilung macht unter anderem darauf aufmerksam, dass für in der EU verkaufte Konsumgüter grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistungsschutz bestehen. Je nach Mitgliedstaat kann dieser Zeitraum länger sein.

Gestaltung, Inhalt und QR-Code sind vorgegeben. Online muss die Mitteilung farbig dargestellt werden. Die offiziellen Dateien stellt die Europäische Kommission in allen EU-Sprachen bereit.

Muss die Gewährleistungsmitteilung auf jede Produktseite?

Nein. Die offiziellen EU-Informationen sprechen bei Onlineshops ausdrücklich von einem allgemeinen Hinweis auf der Website. Auch die IHK Köln stellt klar, dass die Mitteilung nicht an jeder Ware beziehungsweise auf jeder Produktseite angezeigt werden muss.

Für Händler ist das ein wichtiger Punkt: Die gesetzliche Gewährleistung macht aus der Produktdetailseite keine zusätzliche „Label-Fläche“.

Eine zentrale Platzierung auf der Website ist möglich. Die IHK Köln hält beispielsweise eine Verlinkung in der Fußzeile für denkbar. Da die Information aber hervorgehoben bereitgestellt werden muss, würden wir einen unauffälligen Footer-Link nicht pauschal als rechtssichere Universallösung bezeichnen. Die konkrete Einbindung sollte im jeweiligen Shop geprüft werden.

Zusätzlich weist die IHK Köln für Deutschland darauf hin, dass die Pflichtinformation nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden muss und die Gewährleistungsmitteilung deshalb auch in die Bestätigungs-E-Mail gehört.

Was ist das GARAN-Label?

Das GARAN-Label hat mit der normalen gesetzlichen Gewährleistung zunächst nichts zu tun. Es kennzeichnet eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Es wird relevant, wenn die Herstellergarantie

  • ohne zusätzliche Kosten angeboten wird,

  • die gesamte Ware umfasst,

  • länger als zwei Jahre gilt

  • und der Hersteller dem Händler die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellt.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss das GARAN-Label für die betroffene Ware verwendet werden. Eine Garantie für nur ein einzelnes Bauteil, eine kostenpflichtige Garantie oder eine Garantie von genau zwei Jahren führt daher nicht automatisch zum GARAN-Label.

Das Label enthält unter anderem Garantiedauer, Marke beziehungsweise Markenzeichen, Modellkennung und einen QR-Code. Hinzu kommen die ausführlichen Garantiebedingungen.

Muss das GARAN-Label auf die Produktdetailseite?

Hier liegt der wesentliche Unterschied zur Gewährleistungsmitteilung: Das GARAN-Label ist produktbezogen.Verbraucher müssen leicht erkennen können, welches konkrete Produkt von der zusätzlichen Haltbarkeitsgarantie profitiert.

Die EU-Leitlinien zeigen für den Onlinehandel verschiedene Möglichkeiten: etwa beim Produktbild, als eigenes Bild in der Galerie, in der Produktbeschreibung oder als kompakte, aufklappbare Darstellung. Die IHK Köln verweist ebenfalls auf diese Möglichkeiten.

Für Shopware-Händler bedeutet das nicht, dass ein großes GARAN-Label dauerhaft die Produktseite dominieren muss. Für den E-Commerce ist ausdrücklich ein geschachteltes beziehungsweise „Nested“-Format vorgesehen. Dabei bleibt die Kennzeichnung kompakt und das vollständige Label öffnet sich erst bei Interaktion.

Zusätzlich muss das GARAN-Label bei einem betroffenen Produkt unmittelbar vor Abgabe der Bestellung klar und hervorgehoben bereitgestellt werden. Für Deutschland weist die IHK Köln auf die Anzeige im Warenkorb und zusätzlich in der Bestätigungs-E-Mail hin.

Nur den Checkout zu verwenden und das GARAN-Label sonst vollständig aus der Produktdarstellung herauszuhalten, würden wir deshalb nicht als sichere Standardlösung empfehlen. Die gute Nachricht bleibt aber: Nur Produkte mit einer qualifizierten Haltbarkeitsgarantie sind überhaupt betroffen – und auf der Produktseite kann die kompakte Nested-Darstellung genutzt werden.

Was bedeutet das konkret für einen Shopware-Shop?

Für die technische Planung sollte man zuerst nicht über Plugins, sondern über das eigene Sortiment sprechen.

Fall 1: Es gibt keine GARAN-relevanten Herstellergarantien. Dann ist keine produktspezifische GARAN-Logik notwendig. Die allgemeine Gewährleistungsmitteilung kann zentral in den Shop und in die Bestellkommunikation integriert werden.

Fall 2: Nur einzelne Produkte sind GARAN-relevant. Dann benötigen genau diese Produkte die zusätzlichen Garantieinformationen und das passende GARAN-Label. Andere Produktseiten bleiben davon unberührt.

Fall 3: Viele Produkte oder Marken sind betroffen. Dann lohnt sich eine strukturierte Datenpflege mit Hersteller-Defaults, produktspezifischen Abweichungen und gegebenenfalls einer Anbindung an PIM oder ERP.

Genau diese Vorprüfung ist wichtig, weil sie den technischen Aufwand deutlich reduzieren kann. Wir bei Nimbits prüfen deshalb zuerst, welche Produkte tatsächlich betroffen sind und ob eine bestehende Shopware-Erweiterung ausreicht oder zusätzliche Anpassungen an Theme, Checkout oder Datenflüssen notwendig sind.

Welche Daten braucht das GARAN-Label in Shopware?

Für das allgemeine Gewährleistungslabel braucht Shopware keine produktspezifische Garantielogik. Beim GARAN-Label sieht das anders aus.

Hier sollten insbesondere Garantiedauer, Hersteller beziehungsweise Marke, Modellkennung und Garantiebedingungen strukturiert vorliegen. Sinnvoll sind Herstellerwerte als Standard, die bei Bedarf am Produkt überschrieben werden können.

Das ist besonders bei größeren Sortimenten und Varianten wichtig. Garantiezeit oder Modellkennung können innerhalb einer Marke unterschiedlich sein. Bei einer ERP- oder PIM-Anbindung sollten diese Daten deshalb möglichst automatisiert an Shopware übergeben werden.

Umsetzung mit dem Plugin von TC-Innovations

Eine mögliche technische Lösung ist die Shopware-Erweiterung EU-Label | EU Gewährleistungslabel & GARAN Garantielabel von TC-Innovations.

Sie ist laut aktuellem Shopware-Store-Eintrag für Shopware 6.7 verfügbar und stellt die EU-Kennzeichnungen in 24 Sprachen lokal im Shop bereit. Für das GARAN-Label nutzt sie Produkt- und Herstellerdaten und unterstützt unter anderem Hersteller-Defaults, Produkt-Overrides, Modellkennungen sowie Garantiebedingungen als PDF oder externe URL.

Positiv ist vor allem die strukturierte Datenlogik: Fehlt eine für das GARAN-Label benötigte Angabe, kann die Ausgabe unterdrückt werden, statt ein unvollständiges Label darzustellen.

Wichtig bleibt aber: Ein Plugin entscheidet nicht, welche Produkte rechtlich unter die GARAN-Regel fallen, und ersetzt keine Prüfung der Herstellerinformationen. Auch individuelle Themes, Headless-Frontends oder eigene Checkout-Prozesse können zusätzliche Anpassungen erfordern.

Wann ist eine individuelle Shopware-Lösung sinnvoll?

Eine individuelle Umsetzung kann sinnvoll sein, wenn Garantiedaten aus PIM oder ERP kommen, Garantien je Variante abweichen, ein Headless-Frontend eingesetzt wird oder Bestellkommunikation und Dokumente individuell erzeugt werden.

In solchen Setups empfiehlt es sich außerdem, die beim Kauf gültigen Garantiedaten als Momentaufnahme in der Bestellung zu speichern. So bleibt später nachvollziehbar, welche Garantiedauer, Modellkennung und Garantiebedingungen zum Kaufzeitpunkt galten.

Kurze Checkliste für Shopware-Händler

Für den Start reichen vier Fragen:

  1. Verkauft der Shop Waren an Verbraucher?

  2. Welche Produkte besitzen tatsächlich eine GARAN-relevante Haltbarkeitsgarantie?

  3. Liegen für diese Produkte Garantiedauer, Modellkennung und Garantiebedingungen vor?

  4. Reicht eine vorhandene Erweiterung oder benötigen Theme, Checkout, PIM/ERP oder Bestellkommunikation Anpassungen?

Wie Nimbits Dich unterstützen kann

Wir unterstützen Dich dabei, die neuen Informationspflichten passend zu Deinem Shopware-Setup umzusetzen. Dabei klären wir zuerst, ob für Dein Sortiment nur die allgemeine Gewährleistungsmitteilung relevant ist oder ob einzelne Produkte zusätzlich ein GARAN-Label benötigen.

Anschließend setzen wir die passende technische Lösung um – von der Integration einer vorhandenen Erweiterung bis zu individuellen Anpassungen an Theme, Checkout, ERP/PIM und Bestellkommunikation.

Fazit: Zwei Kennzeichnungen, zwei völlig unterschiedliche Aufgaben

Die wichtigste Erkenntnis für Shopware-Händler lautet: Gewährleistungsmitteilung und GARAN-Label sind nicht dasselbe.

Die Gewährleistungsmitteilung informiert allgemein über gesetzliche Verbraucherrechte. Sie muss nicht auf jeder einzelnen Produktseite erscheinen. Das GARAN-Label dagegen betrifft nur konkrete Produkte mit einer qualifizierten Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.

Wer keine solche Herstellergarantie anbietet beziehungsweise keine entsprechenden Produkte verkauft, braucht deshalb auch kein GARAN-Label auf seinen Produktseiten. Und selbst bei betroffenen Produkten lässt sich die Kennzeichnung online kompakt als Nested Label integrieren.

Für Händler lohnt sich daher zunächst eine Bestandsaufnahme des Sortiments. Oft ist die notwendige Umsetzung kleiner, als die Formulierung „neue EU-Labelpflicht“ zunächst vermuten lässt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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