Ab dem 27. September 2026 gelten im europäischen Onlinehandel neue Informationspflichten. Händler müssen Verbraucher mit einem einheitlichen EU-Gewährleistungslabel auf ihre gesetzlichen Rechte hinweisen. Besteht für ein Produkt zusätzlich eine qualifizierte Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, kommt das sogenannte GARAN-Label hinzu.
Für Shopware-Händler bedeutet das mehr als das Einfügen einer Grafik. Die neuen Vorgaben betreffen Produktdaten, Herstellerinformationen, Produktdetailseiten, Warenkorb, Verkaufskanäle und Bestellkommunikation.
In diesem Beitrag erfährst Du, was die beiden Kennzeichnungen unterscheidet, für welche Produkte sie gelten und wie Du Deinen Shopware-Shop auf den Stichtag vorbereitest.
Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Informationspflichten gelten ab dem 27. September 2026.
Betroffen sind insbesondere Händler, die körperliche Waren an Verbraucher verkaufen.
Das Gewährleistungslabel informiert allgemein über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
Das GARAN-Label gilt nur für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien.
Online müssen die offiziellen Label farbig dargestellt werden.
Gestaltung und Inhalte dürfen nicht beliebig verändert werden.
Die Umsetzung betrifft neben dem Storefront auch Checkout und Bestellkommunikation.
Für Shopware 6 stehen bereits Erweiterungen zur technischen Integration zur Verfügung.
Rechtsgrundlage ist die europäische Empowering Consumers Directive, die Richtlinie (EU) 2024/825. Die konkrete Gestaltung der Kennzeichnungen regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Warum werden die neuen Label eingeführt?
Gewährleistung und Garantie werden im Alltag häufig gleichgesetzt. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Leistungen.
Mit den neuen Kennzeichnungen möchte die EU dafür sorgen, dass Verbraucher schneller erkennen können, welche gesetzlichen Rechte sie besitzen und ob ein Hersteller darüber hinaus eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie anbietet.
Die einheitliche Darstellung soll außerdem verhindern, dass freiwillige Garantien so beworben werden, als würden sie die gesetzliche Gewährleistung ersetzen. Beide Ansprüche bestehen unabhängig voneinander.
Was ist das Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel wird offiziell als „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“ bezeichnet.
Es informiert Verbraucher unter anderem darüber,
dass für in der EU verkaufte Konsumgüter grundsätzlich ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch besteht,
an wen sie sich bei einem Mangel wenden können,
welche Möglichkeiten zur Nachbesserung oder zum Ersatz bestehen,
und wo sie weitere Informationen zu ihren Rechten finden.
Verantwortlich für die gesetzliche Gewährleistung ist grundsätzlich der Verkäufer. Das gilt unabhängig davon, ob der Hersteller eine zusätzliche Garantie anbietet.
Das Label besitzt ein festgelegtes Design und einen QR-Code zu weiterführenden EU-Informationen. Online muss es farbig dargestellt werden. Farben, Proportionen und Inhalte dürfen nicht frei an das eigene Shopdesign angepasst werden.
Die offizielle Informationsseite der Europäischen Union stellt die Label und weiterführende Hinweise in allen EU-Sprachen bereit.
Was ist das GARAN-Label?
Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es darf nicht bei jeder beliebigen Garantie verwendet werden.
Das GARAN-Label wird benötigt, wenn die Haltbarkeitsgarantie
vom Hersteller angeboten wird,
für Verbraucher kostenlos ist,
die gesamte Ware umfasst,
und länger als zwei Jahre gilt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verspricht der Hersteller, dass die Ware ihre Funktionen und Leistung bei normaler Verwendung über die angegebene Anzahl von Jahren behält. Andernfalls muss der Hersteller die Ware entsprechend den Garantiebedingungen reparieren oder ersetzen.
Das Label enthält unter anderem:
die Garantiedauer in Jahren,
die Marke oder das Markenzeichen,
die Modellkennung des Produkts,
einen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht,
und einen QR-Code zu weiterführenden EU-Informationen.
Zusätzlich müssen die ausführlichen Garantiebedingungen bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Name und Anschrift des Garantiegebers, die erfassten Produkte, das Vorgehen im Garantiefall und mögliche Bedingungen oder Einschränkungen.
Wann darf das GARAN-Label nicht verwendet werden?
Eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren reicht allein nicht aus.
Das GARAN-Label darf beispielsweise nicht verwendet werden, wenn
die Garantie kostenpflichtig ist,
sie nur genau zwei Jahre gilt,
sie lediglich ein einzelnes Bauteil wie den Akku oder Motor umfasst,
nur bestimmte Eigenschaften des Produkts abgesichert sind,
oder keine eindeutige Modellzuordnung möglich ist.
Andere Garantien dürfen weiterhin angeboten und beschrieben werden. Dabei darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um eine Haltbarkeitsgarantie nach den Bedingungen des GARAN-Labels handelt.
Welche Händler und Produkte sind betroffen?
Die neuen Informationspflichten betreffen vor allem B2C-Händler, die bewegliche körperliche Waren verkaufen. Dazu gehören auch Waren mit digitalen Elementen, beispielsweise Smartphones, vernetzte Haushaltsgeräte oder Smart-Home-Produkte.
Reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen. Bei gemischten B2B- und B2C-Verkaufskanälen muss jedoch sichergestellt werden, dass Verbraucher tatsächlich ausgeschlossen werden, wenn ein Kanal als reiner B2B-Shop behandelt wird.
Für rein digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen gelten weiterhin eigene Informationspflichten. Die einheitlichen Label sind dafür grundsätzlich nicht vorgesehen.
Je nach Sortiment und Vertragsmodell können Ausnahmen bestehen. Die konkrete rechtliche Einordnung sollte deshalb im Zweifelsfall durch eine spezialisierte Rechtsberatung erfolgen.
Wo müssen die Label im Onlineshop erscheinen?
Das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Deshalb unterscheiden sich auch ihre möglichen Darstellungsorte.
Platzierung des Gewährleistungslabels
Das Gewährleistungslabel ist eine allgemeine Information über gesetzliche Verbraucherrechte. Die EU nennt für Onlineshops einen allgemeinen, gut sichtbaren Hinweis auf der Website.
Für die praktische Umsetzung kommen beispielsweise infrage:
ein eigener Bereich auf der Produktdetailseite,
ein Hinweis im Checkout,
eine zentrale Informationsseite,
oder eine Verlinkung über die Service- beziehungsweise Fußnavigation.
Nach Vertragsschluss müssen relevante Pflichtinformationen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Deshalb sollte geprüft werden, wie das Gewährleistungslabel in die Bestellbestätigung oder ein dauerhaft verfügbares Bestelldokument integriert wird.
Platzierung des GARAN-Labels
Das GARAN-Label ist produktbezogen. Verbraucher müssen eindeutig erkennen können, für welches Produkt beziehungsweise Modell die Haltbarkeitsgarantie gilt.
Online kann das Label beispielsweise
neben dem Produktbild,
innerhalb der Produktgalerie,
in der Produktbeschreibung,
oder in einem aufklappbaren Format
angezeigt werden.
Zusätzlich sollte es dem betroffenen Artikel im Warenkorb beziehungsweise Checkout eindeutig zugeordnet sein. Die IHK Köln weist für Deutschland außerdem auf die Bereitstellung in der Bestätigungs-E-Mail hin. Weitere Hinweise bietet die IHK Köln zu den neuen Informationspflichten.
Warum die Umsetzung in Shopware mehr als eine Grafik ist
Ein statisch eingebundenes Bild kann das allgemeine Gewährleistungslabel zwar darstellen. Für das GARAN-Label reicht dieser Ansatz jedoch nicht aus.
Das GARAN-Label hängt von konkreten Produkt- und Herstellerdaten ab:
Welcher Hersteller gewährt die Garantie?
Wie lange gilt sie?
Für welches Modell gilt sie?
Ist sie kostenlos?
Umfasst sie die gesamte Ware?
Welche Garantiebedingungen gehören dazu?
In welcher Sprache muss das Label erscheinen?
Diese Informationen müssen strukturiert gepflegt und an mehreren Stellen im Shop ausgegeben werden. Bei einem größeren Sortiment sollten die Daten möglichst aus dem ERP- oder PIM-System nach Shopware übertragen werden.
Welche Daten sollten in Shopware gepflegt werden?
Für eine skalierbare Umsetzung eignen sich Custom Fields am Hersteller und am Produkt.
Am Hersteller können beispielsweise hinterlegt werden:
abweichende Marke oder Markenzeichen,
standardmäßige Garantiedauer,
Garantiebedingungen als PDF,
externe Informationsseite,
Kontaktdaten des Garantiegebers.
Am Produkt werden ergänzend benötigt:
GARAN-Relevanz,
Modellkennung,
abweichende Garantiedauer,
produktbezogene Garantiebedingungen,
gegebenenfalls eine abweichende Marke.
Herstellerwerte können als Standard dienen und an alle zugeordneten Produkte vererbt werden. Abweichungen werden anschließend direkt am Produkt gepflegt.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen Produktvarianten. Unterschiedliche Modelle, Größen oder technische Ausführungen können unterschiedliche Modellkennungen und Garantiebedingungen besitzen.
Umsetzung mit dem Plugin von TC-Innovations
Eine mögliche Lösung ist die Shopware-Erweiterung EU-Label | EU Gewährleistungslabel & GARAN Garantielabelvon TC-Innovations.
Die Erweiterung ist laut aktuellem Store-Eintrag für Shopware 6.7 verfügbar und integriert die offiziellen EU-Label in allen 24 EU-Sprachen. Die Label werden lokal im Shop bereitgestellt, sodass keine zusätzliche SaaS-Anbindung für die Darstellung erforderlich ist.
Das Plugin bietet unter anderem:
Konfiguration für einzelne Verkaufskanäle,
Ausgabe des Gewährleistungslabels auf Produktdetailseite und Checkout-Bestätigungsseite,
dynamische Erzeugung des GARAN-Labels,
Hersteller-Defaults mit Vererbung an Produkte,
individuelle Überschreibungen auf Produktebene,
wahlweise vollständige oder kompakte Darstellung,
optionale Ausgabe in Listings und Kategorien,
Artikelnummer, Herstellernummer oder EAN als mögliche Modellkennung,
Garantiebedingungen als PDF oder externe URL,
Custom Fields für Import- und PIM-Prozesse,
sowie eine Erkennung reiner B2B-Verkaufskanäle.
Fehlt eine benötigte Angabe wie die Modellkennung, unterdrückt das Plugin nach Angaben des Herstellers das GARAN-Label und erstellt einen Log-Eintrag. Dadurch sollen unvollständige Label in der Storefront vermieden werden.
So wird das Plugin in Shopware eingerichtet
Die grundsätzliche Einrichtung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Plugin installieren
Die Erweiterung wird über den Shopware Store bezogen und anschließend unter „Erweiterungen“ installiert und aktiviert.
Die Installation sollte zunächst in einer Staging-Umgebung erfolgen.
2. Verkaufskanäle konfigurieren
Für jeden Verkaufskanal wird festgelegt,
ob es sich um einen B2C- oder reinen B2B-Kanal handelt,
wo das Gewährleistungslabel erscheint,
wo das GARAN-Label ausgegeben wird,
welche Darstellungsform verwendet wird,
und ob eine zusätzliche Informationsseite im Footer verlinkt wird.
3. Herstellerdaten pflegen
Im Bereich „Erweiterte Daten“ des Herstellers werden Standardwerte hinterlegt. Dazu gehören insbesondere Garantiedauer, Marke und Garantieerklärung.
Produkte des Herstellers können diese Angaben anschließend übernehmen.
4. Produktdaten ergänzen
Bei einzelnen Produkten lassen sich die Herstellerwerte überschreiben. Das ist erforderlich, wenn beispielsweise eine abweichende Garantiedauer oder Modellkennung gilt.
Fehlt eine eigene Modellkennung, kann das Plugin laut Beschreibung auf Artikelnummer, Herstellernummer oder EAN zurückgreifen.
5. Darstellungsorte prüfen
Nach der Konfiguration müssen mindestens folgende Bereiche getestet werden:
Produktdetailseite,
Warenkorb und Checkout,
mobile Darstellung,
unterschiedliche Verkaufskanalsprachen,
Variantenwechsel,
Kategorie- und Suchseiten, sofern aktiviert,
Bestellbestätigung und weitere Bestelldokumente.
Nach Änderungen an Konfiguration, Produkten oder Herstellern muss gegebenenfalls der Shopware-Cache geleert werden.
Reicht die Installation des Plugins aus?
Die Erweiterung kann einen großen Teil der technischen Umsetzung übernehmen. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der zugrunde liegenden Garantiedaten.
Ein Händler muss weiterhin sicherstellen, dass
die Herstellerangaben korrekt und aktuell sind,
das GARAN-Label nur bei einer qualifizierten Haltbarkeitsgarantie erscheint,
die Garantie kostenlos ist,
die gesamte Ware erfasst wird,
die richtige Modellkennung verwendet wird,
und die vollständigen Garantiebedingungen bereitgestellt werden.
Besonders wichtig: Die öffentliche Pluginbeschreibung nennt die Produktdetailseite und die Checkout-Bestätigungsseite. Ob die Bereitstellung in der Bestätigungs-E-Mail beziehungsweise auf einem dauerhaften Datenträger im individuellen Setup vollständig abgedeckt wird, sollte zusätzlich geprüft werden.
Auch bei individuellen Themes, Headless-Frontends oder stark angepassten Checkouts ist ein technischer Test erforderlich. Erweiterungen können nur dort automatisch Inhalte ausgeben, wo die vorgesehenen Template-Erweiterungen tatsächlich vorhanden sind.
Wann ist eine individuelle Shopware-Lösung sinnvoll?
Eine individuelle Erweiterung kann notwendig sein, wenn
ein Headless- oder Composable-Frontend eingesetzt wird,
Hersteller- und Garantiedaten aus einem PIM oder ERP stammen,
unterschiedliche Garantien je Produktvariante existieren,
mehrere Länder mit abweichenden Prozessen bedient werden,
individuelle Bestelldokumente erzeugt werden,
oder das verwendete Theme die Standard-Ausgabepunkte verändert.
In diesem Fall sollte Shopware die Garantiedaten nicht nur auf der Produktseite abrufen. Beim Kauf sollten die relevanten Angaben zusätzlich als Momentaufnahme in der Bestellung gespeichert werden.
Dazu gehören:
Hersteller,
Modellkennung,
Garantiedauer,
verwendete Sprachfassung,
GARAN-Label,
und die beim Kauf gültigen Garantiebedingungen.
Dadurch bleiben die Informationen zum Kaufzeitpunkt nachvollziehbar, auch wenn sich Produkt- oder Herstellerdaten später ändern.
Checkliste für Shopware-Händler
Mit dieser Checkliste kannst Du die Vorbereitung Deines Shops strukturieren:
Verkauft der Shop Waren an Verbraucher?
Sind B2B- und B2C-Verkaufskanäle eindeutig getrennt?
Welche Produkte besitzen eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren?
Ist diese Garantie kostenlos?
Umfasst sie die gesamte Ware?
Liegen Garantiedauer und Modellkennung strukturiert vor?
Sind vollständige Garantiebedingungen verfügbar?
Kommen die Daten aus Shopware, PIM oder ERP?
Werden alle benötigten Sprachen unterstützt?
Erscheinen die Label auf Produktdetailseite und im Checkout?
Ist die Darstellung auf mobilen Geräten korrekt?
Werden Produktvarianten richtig behandelt?
Sind die Informationen in Bestellbestätigung und Dokumenten enthalten?
Wurde die Umsetzung in einer Staging-Umgebung getestet?
Wurde die rechtliche Einordnung abschließend geprüft?
Wie Nimbits Dich unterstützen kann
Wir unterstützen Dich dabei, die neuen Kennzeichnungspflichten strukturiert in Deinem Shopware-Shop umzusetzen.
Dazu prüfen wir zunächst Deine Verkaufskanäle, Produktdaten, Herstellerinformationen und bestehende Systemlandschaft. Anschließend bewerten wir, ob die Umsetzung mit einer vorhandenen Erweiterung möglich ist oder eine individuelle Lösung benötigt wird.
Wir unterstützen unter anderem bei:
Installation und Konfiguration geeigneter Shopware-Plugins,
Anpassungen an individuellen Themes,
Integration in Produktdetailseite und Checkout,
Pflege und Migration von Hersteller- und Garantiedaten,
Anbindung von ERP- und PIM-Systemen,
Umsetzung in Headless-Frontends,
Anpassung von E-Mails und Bestelldokumenten,
sowie technischen Tests vor dem Go-live.
So entsteht nicht nur eine sichtbare Kennzeichnung, sondern ein nachvollziehbarer und langfristig pflegbarer Prozess.
Fazit: Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
Der 27. September 2026 rückt näher. Shopware-Händler sollten deshalb frühzeitig klären, welche Produkte betroffen sind und ob die benötigten Hersteller- und Garantiedaten vollständig vorliegen.
Das allgemeine Gewährleistungslabel lässt sich vergleichsweise zentral integrieren. Beim GARAN-Label liegt die größere Herausforderung in der korrekten Zuordnung zu Produkt, Hersteller und Modell.
Ein bestehendes Plugin wie „EU-Label | EU Gewährleistungslabel & GARAN Garantielabel“ von TC-Innovations kann die technische Umsetzung deutlich vereinfachen. Entscheidend bleibt jedoch die Qualität der zugrunde liegenden Daten und die Prüfung aller relevanten Ausgabepunkte.
Wer Produktdaten, Storefront, Checkout und Bestellkommunikation gemeinsam betrachtet, schafft eine belastbare Grundlage für die neuen Anforderungen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Gewährleistungslabel und GARAN-Label
Ab wann sind Gewährleistungslabel und GARAN-Label verpflichtend?
Die neuen Informationspflichten gelten ab dem 27. September 2026. Händler sollten die technische Umsetzung und die Aufbereitung ihrer Produktdaten bereits vorher abschließen.
Was unterscheidet das Gewährleistungslabel vom GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel informiert allgemein über gesetzliche Gewährleistungsrechte. Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die kostenlos ist, die gesamte Ware umfasst und länger als zwei Jahre gilt.
Benötigt jedes Produkt ein GARAN-Label?
Nein. Das GARAN-Label wird nur benötigt, wenn für das konkrete Produkt eine qualifizierte Haltbarkeitsgarantie des Herstellers besteht. Produkte ohne eine solche Garantie erhalten kein GARAN-Label.
Gelten die neuen Label auch für reine B2B-Shops?
Reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen. Bei gemischten Verkaufskanälen muss jedoch eindeutig geregelt sein, welche Kanäle sich ausschließlich an Unternehmen richten.
Gibt es eine Shopware-Erweiterung für die Umsetzung?
Eine mögliche Lösung ist das Plugin „EU-Label | EU Gewährleistungslabel & GARAN Garantielabel“ von TC-Innovations. Es unterstützt Shopware 6.7 und kann die offiziellen Label abhängig von Verkaufskanal, Produkt- und Herstellerdaten ausgeben.
Reicht die Installation des Shopware-Plugins aus?
Nicht in jedem Fall. Zusätzlich müssen Herstellerangaben und Garantiebedingungen geprüft, Produktdaten gepflegt und alle Ausgabepunkte getestet werden. Bei individuellen Themes, Headless-Frontends oder ERP-Anbindungen können weitere Anpassungen erforderlich sein.
Neueste Beiträge
E-Commerce-Wissen direkt in Dein Postfach
Erhalte neue Fachartikel, Shopware-News und praktische Impulse direkt per E-Mail. Kompakt aufbereitet und relevant für Deinen Onlinehandel.





